Pflegeberatung mit Vertrauen
Für Pflegebedürftige und Angehörige
Eine gute Pflege beginnt mit starker Unterstützung. Unsere Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI richtet sich an Menschen, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder privaten Pflegepersonen versorgt werden. Ziel des Beratungseinsatzes ist es, die Qualität der häuslichen Pflege langfristig zu sichern und Sie im Pflegealltag spürbar zu entlasten.
Wir verstehen die Pflegeberatung nicht als Kontrolle, sondern als partnerschaftliche Hilfe. Gemeinsam sprechen wir über Ihre individuelle Situation, beantworten offene Fragen und informieren Sie über zustehende Leistungen der Pflegeversicherung:
- Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson
- Kostenfreie Pflegehilfsmittel für den Alltag
- Möglichkeiten zur Wohnraumanpassung
- Weitere Entlastungsangebote für Angehörige
Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte nehmen sich Zeit für Ihre Anliegen – verständlich, wertschätzend und immer auf Augenhöhe.

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Beratungseinträge nach § 37 Abs. 3 SGB XI und viel mehr...
Sichern Sie sich Ihren gesetzlichen Nachweis und erhalten Sie wertvolle Tipps für Ihren Pflegealltag. Wir nehmen uns Zeit für Sie und unterstützen Sie mit fachlicher Kompetenz und viel Einfühlungsvermögen.

Beratungstermine im Blick
Gesetzliche Vorgaben einfach erklärt
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für viele Pflegegeldempfänger gesetzlich vorgeschrieben, um den Erhalt des Pflegegeldes zu sichern. Je nach Pflegegrad gelten hierbei folgende Intervalle:
- Pflegegrad 2 und 3: Verpflichtend einmal im Halbjahr (halbjährlich)
- Pflegegrad 4 und 5: Verpflichtend einmal im Vierteljahr (vierteljährlich)
- Pflegegrad 1: Freiwillige Inanspruchnahme (einmal im Halbjahr möglich)
Gut zu wissen: Die Kosten werden vollständig von Ihrer Pflegekasse übernommen – für Sie entstehen keinerlei Ausgaben. Nach dem Gespräch übernehmen wir die komplette Dokumentation und übermitteln den Nachweis direkt und fristgerecht an Ihre Pflegekasse.
